ICHTHOTOP 200 mg/g Gel 20 g
Abb. ähnlich
Packungsgröße :
20 g
14,98 €
PZN | 13874769 |
Anbieter | Ichthyol-Gesellschaft Cordes Hermanni & Co. (GmbH & Co.) KG |
Packungsgröße | 20 g |
Packungsnorm | N1 |
Darreichungsform | Gel |
Produktname | Ichthotop 200mg/g |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Natriumbituminosulfonat, hell |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Tragen Sie das Arzneimittel auf die betroffene(n) Hautstelle(n) auf. Die mit dem Arzneimittel behandelte(n) Stelle(n) können mit einem Verband bedeckt werden. Zuvor reinigen Sie die betroffene(n) Stelle(n). Waschen Sie vor und nach der Anwendung gründlich die Hände. Vermeiden Sie versehentlichen Kontakt mit den Augen.
Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 14 Tage anwenden.
Überdosierung?
Bisher sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Säuglinge ab 4 Monaten, Kinder, Jugendliche und Erwachsene | eine ausreichende Menge | 2-mal täglich | unabhängig von der Tageszeit |
Der Wirkstoff Natriumbituminosulfonat, hell ist ein sulfoniertes Schieferöl. Natriumbituminosulfonat, hell hat eine antibakterielle sowie entzündungshemmende Wirkung und hemmt eine übermäßige Talgdrüsenproduktion.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge in den ersten 3 Lebensmonaten: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Vorsicht bei Allergie gegen Schieferöl (Ichthammol, Ichthyol, Tiroler Steinöl)!
- Lösungsmittel (z.B. Propylenglycol, E 477) können Hautreizungen hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.